Zulassung
Im Jahre 2001 wurden von den Spitzenverbänden der Krankenkassen gemeinsame Empfehlungen zu den Anforderungen an die Leistungserbringer für Soziotherapie verabschiedet. Diese sind zwar seit dem 1. August 2008 offiziell nicht mehr in Kraft, sie finden jedoch – zumindest im Bereich der Regelversorgung – weiterhin Anwendung. Im Jahr 2008 wurde vom Berufsverband der Soziotherapeuten eine Ordnung zur Ausübung von Soziotherapie in Deutschland als einer praxisorientierten Weiterentwicklung der gemeinsamen Empfehlungen verabschiedet.
Um als ambulanter Soziotherapeut/in zugelassen zu werden, lohnt es sich, sich über die aktuellen Gepflogenheiten innerhalb der jeweiligen Bundesländer zu informieren. Insgesamt zeigt sich eine eher schleppende Zulassungsbereitschaft, insbesondere wenn die in den nicht mehr gültigen Empfehlungen genannten Zulassungsvoraussetzungen nicht komplett erfüllt sind.
Die Hilfestellung des Berufsverbandes kann bei Zulassungsfragen und –problemen gerne in Anspruch genommen werden. Für seine Mitglieder erstellt der Berufsverband Gutachten zur individuellen Eignung von angehenden Soziotherapeuten / innen und verhandelt ggf. in ihrem Auftrag mit den Krankenkassen.
Im Folgenden geben wir einen kommentierter Kurzüberblick über Zulassungsbedingungen auf der Grundlage der Empfehlungen der Spitzenverbände von 2001.
Als Ambulante Soziotherapeuten/innen konnten danach Diplom-SozialarbeiterInnen/ SozialpädagogInnen und Fachkrankenschwester/-pfleger für Psychiatrie zugelassen werden.
Neben der Grundausbildung in den o. g. Berufen verlangten die Krankenkassen folgende Nachweise:
Mindestens dreijährige psychiatrische Berufspraxis, davon mindestens ein Jahr in einem allgemein-psychiatrischen Krankenhaus mit regionaler Versorgungsverpflichtung sowie mindestens ein Jahr in einer Einrichtung der ambulanten sozialpsychiatrischen Versorgung.
Insbesondere der Nachweis über eine Beschäftigung in einem psychiatrischen Krankenhaus stellte eine häufige Zulassungshürde dar. In diesen Fällen kann ggf. mit einem Gutachten des Berufsverbandes die Zulassungseignung belegt werden.
Kenntnisse psychiatrischer Krankheitsbilder sowie praktische Erfahrungen in der Behandlung schwer psychisch kranker Menschen,
Kenntnisse handlungsorientierender Therapieverfahren und Gruppenarbeit,
Kenntnisse des Sozialleistungssystems inkl. rechtliche Grundlagen,
Kenntnisse zur Ambulanten Soziotherapie: Soziotherapeutischer Betreuungsplan, Therapieziele, Dokumentation,
Maßnahmen der Qualitätssicherung,
Einbindung in den gemeindepsychiatrischen Verbund,
Räumlichkeiten,
Führung der Dokumentation unter Einhaltung der Berufsgeheimnisse,
Führungszeugnis.
Nach der Ordnung des Berufsverbandes ist die Einschränkung auf zwei Berufsgruppen, die wie der Dipl. Sozialarbeiter durch die Hochschulreform nicht mehr ausgebildet werden, wirklichkeitsfremd. Eine hohe Grundqualifizierung ist zwar angemessen, doch muss man den Blick öffnen für die zahlreichen neuen Ausbildungsqualitäten.
Auch die zwingende Voraussetzung eines Berufsjahres im Krankenhaus ist weder fachlich notwendig, noch realitätskonform. Ein Berufswechsel aus dem stationären in den ambulanten Bereich ist nicht so zahlreich, wie eine derartige Regelung unterstellt. Im Bedarfsfalle finden sich in vielen Gegenden keine Bewerber, welche diese eigenartigen Voraussetzungen erfüllen.
Wichtig ist auch für den Berufsverband eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Umgang mit psychisch erkrankten Menschen. Berufsanfänger haben in der Soziotherapie nichts verloren.