Eignungsgutachten Soziotherapeut

Antrag auf Begutachtung der fachlichen und persönlichen Eignung zur Erbringung der Leistung Soziotherapie gem. § 37a SGB V


Die Zulassung zur Erbringung der Leistung Soziotherapie gem. § 37a SGB V ist in den 16 Bundesländer jeweils unterschiedlich. Nehmen Sie bei Fragen hierzu gerne Kontakt mit uns auf:

Michael Hibler
Telefon: 06172 – 375 31
Mobil: 0170 – 903 17 32
E-Mail: mhibler@freenet.de


In Nordrhein-Westfalen konnte der Bundesverband Soziotherapie 2018 einen Rahmenvertrag mit dem Verband der Ersatzkassen (Vdek) abschließen, indem die Zulassung so geregelt ist, dass ein Eignungsgutachten auf der Grundlage des wissenschaftlich erarbeiteten Qualifikationsrahmens für das Berufsbild Soziotherapie erstellt wird.

Seit März 2021 hat der Bundesverband auch einen Vertrag gemäß § 132b SGB V zur Versorgung mit Soziotherapie nach § 37a SGB V mit den Primärkassen in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen. Auch hier ist im Rahmen des vereinfachten Verfahrens die Vorprüfung durch den Bundesverband Soziotherapie auf der Grundlage des Qualifikationsrahmens für das Berufsbild Soziotherapie maßgeblich.

Der Qualifikationsrahmen ist als PDF hier angehängt und Sie können leicht selber prüfen ob Sie die geforderten Anforderungen nachweisen können. Sollte dies so sein senden Sie uns per Mail den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen benötigten Nachweise als einzelne, nach Inhalt beschriftete PDF Dateien (gerne über *Cryptshare) an:

Hans-Georg Unkel: mail@soziotherapie.eu


Der Eingang Ihrer Unterlagen wird Ihnen bestätigt. Sobald diese an der Reihe sind und an eine der Gutachterinnen gesendet werden erhalten Sie auch hierüber Bescheid. Das Erstellen des Gutachtens wird mit 300,00 Euro in Rechnung gestellt. Sollte bereits die erste Einschätzung durch die GutachterIn zu einer Ablehnung führen, wird kein Gutachten erarbeitet und der Betrag bis auf eine Gebühr von 60,00 Euro zurückerstattet. Sollten beim Erarbeiten Fragen aufkommen wird sich die Gutachterin direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit positivem Gutachten erhalten Sie unsere beiden Vertragswerke mit den Kassen, dies setzt eine Mitgliedschaft im Bundesverband Soziotherapie voraus. Die Beitrittserklärungen und alle benötigten Nachweise senden Sie als einzelne, nach Inhalt beschriftete PDF Dateien (gerne über *Cryptshare) an:

Ben Wessling: info@soziotherapie.eu


Nach Prüfung auf Vollständigkeit werden die Anträge von uns an die zuständigen Zulassungsstellen der Kassen gesendet. Diese prüfen und bestätigen Ihnen die Zulassung postalisch, erfahrungsgemäß nach ca. 4 Wochen.

Leistungserbringer mit mehreren SoziotherapeutInnen lassen zunächst die Leitung begutachten. Diese beurteilt die fachlichen und personalen Kompetenzen der weiteren Mitarbeiter dann selbst und erstellt anhand des Qualifikationsrahmens Eignungsvermerke oder beantragt ein Gutachten.

Die MitarbeiterInnen sind dem Bundesverband Soziotherapie e. V. mit den entsprechenden internen Eignungsvermerken zu melden. Sind diese schlüssig und nachvollziehbar veranlasst der Bundesverband Soziotherapie e. V. die Zulassung bei den Kassen nach den dort üblichen Verfahren. Dies setzt die  Mitgliedschaft des Soziotherapie leistenden Mitarbeiters voraus. 

*Cryptshare nutzen wir für eine DSGV konforme Übermittlung Ihrer persönlichen Daten/Unterlagen und stellen auch Ihnen diese Möglichkeit gerne kostenlos zur Verfügung. Sie benötigen keinerlei Installation und können ganz einfach über Ihren Browser vorgehen. Sie müssen nur einmal Ihre E-Mailadresse verifizieren. Über den Link https://webapp.cryptshare.express/  öffnet sich die Option PDF Dateien und eine vertrauliche Nachricht anzuhängen. In einer zweiten Mail senden Sie das zuvor generierte Passwort.