FAQs: Mitgliedschaft im Bundesverband
Informationen für Interessierte & zukünftige Mitglieder
Diese Seite richtet sich an Fachkräfte und Interessierte, die sich über eine Mitgliedschaft im Bundesverband Soziotherapie informieren möchten. Die FAQs geben einen Überblick zu Vorteilen, Beiträgen, Aufnahmeverfahren und den Unterstützungsmöglichkeiten des Verbands.
Was erwartet Sie?
In den folgenden FAQs finden Sie Antworten zu:
- Vorteile einer Mitgliedschaft (fachliche Unterstützung, Netzwerk, Beratung, Vergütungsverhandlungen)
- Zielen und Aufgaben des Bundesverbands
- Vergütungssituation der Soziotherapie in den Bundesländern
- Zulassung als ambulanter Soziotherapeut/in
- Ablauf der Mitgliedschaftsanmeldung
Die Informationen helfen Ihnen, die Mitgliedschaft und ihre Vorteile besser einzuordnen und den Weg in die Soziotherapie-Praxis mit kompetenter Unterstützung zu planen.
Fragen & Antworten
Die Vergütung wird in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich gestaltet:
In Nordrhein-Westfalen hat der Bundesverband einen Rahmenvertrag mit dem Verband der Ersatzkassen (VdEK) und den Primärkassen gemäß § 132b SGB V geschlossen, der sowohl die Vergütung einer Soziotherapieeinheit als auch die Zulassung von Soziotherapeuten für die Mitglieder des Berufsverbandes verlässlich regelt. Das bedeutet, dass in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit besteht, mit allen Krankenkassen Soziotherapie zu erbringen und abzurechnen. Diese verlässliche Grundlage zeigt sich auch in der positiven Entwicklung der Zulassungszahlen der Leistungserbringer in Nordrhein-Westfalen, die bundesweit weit vorne liegen.
In anderen Bundesländern gibt es sehr individuelle und unterschiedliche Verträge, sowohl als Einzel- als auch Rahmenverträge.
So gibt es nach wie vor Bundesländer, die den Stundenpreis allein auf der Basis von 60 Minuten face-to-face-Einheiten vergüten, mit der Folge, dass eine wirtschaftliche Erbringung von Soziotherapie dort nur schwer möglich ist. Aus diesem Grund gibt es in vielen Bundesländern keine Leistungserbringer oder die zugelassenen Leistungserbringer für Soziotherapie haben ihre Tätigkeit eingestellt. Die Darstellung der Versorgungssituation für Soziotherapie von Seiten der Krankenkassen, so zum Beispiel in Baden-Württemberg, entspricht nicht der Wirklichkeit. Das tatsächliche Angebot ist dort weit niedriger als von den Krankenkassen behauptet.
Die Preise sind in den 16 Bundesländern sehr unterschiedlich und die Preisgestaltung ist nicht einfach erklärbar. Ohne Kontextwissen sind die Preise nicht nachvollziehbar oder vergleichbar. Zum Beispiel werden in Sachsen-Anhalt entsprechend der Soziotherapie-Richtlinie Leistungen nach § 37 a Abs. 2 wie zum Beispiel der Aufwand für die Erstellung des soziotherapeutischen Betreuungsplans vergütet. In vielen anderen Bundesländern werden die Leistungen nach § 37 a Abs. 2 nicht vergütet oder pauschal abgegolten.
Auf den ersten Blick ist dies bei dem vereinbarten Vergütungssatz nicht erkennbar. Wichtig ist zum Bespiel zu wissen, ob Fahrzeiten oder Dokumentationszeiten auch erstattungsfähig sind.
Wer sich informieren möchte, welche Vertragssituation und Vergütung es in seinem Bundesland aktuell gibt, aber auch wie das Zulassungsverfahren dort ist, kann sich gerne an den Bundesverband wenden.
Der Bundesverband Soziotherapie e.V. verfolgt das Ziel, die psychiatrische Versorgung in Deutschland zu fördern und auszubauen. Ziele und Leistungen sind:
- Verbreitung von Informationen und Qualifizierungsmaßnahmen.
- Entwicklung und Sicherung von Qualitätsstandards in der ambulanten Soziotherapie.
- Unterstützung der Mitglieder bei Vergütungsverhandlungen und Anerkennungsverfahren.
- Förderung des interdisziplinären Austauschs zwischen Soziotherapeut:innen, Fachgesellschaften und politischen Gremien.
Der Bundesverband Soziotherapie e.V. will ganz bewusst eine ehrenamtliche Organisation bleiben, in der sich die Beratung im Rahmen gegenseitiger Unterstützung vollzieht. Jedes Mitglied ist eingeladen sich aktiv und beratend in unserer Arbeit zu beteiligen. Unser Jahresmitgliedsbeitrag beträgt aktuell 75,00 Euro.
Ihre Vorteile als Mitglied:
- Unterstützung unserer Mitglieder bei den jährlichen Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen
- fachliche Hilfe und finanzielle Unterstützung bei Schiedsverfahren mit den Krankenkassenverbänden
- Beratung bei fachlichen Fragen im Alltag der Soziotherapiepraxis
- mit einem Eignungsgutachten helfen wir “neuen Anwerbern:innen” beim Weg von der Zulassung bis zur Gründung einer eigenen Praxis
- sie können als Leistungsanbieter:in auf unserer Webseite benannt werden und entsprechend präsentieren
- wir bieten kollegialen Austausch, über Foren und Chats bezüglich fachlicher Fragen
- in unserem internen Mitgliederbereich teilen wir Dokumente aus dem Praxisalltag, wie Dokumentationsbögen, Datenschutzerklärungen, Widerspruchsschreiben, Anträge und vieles mehr sowie Fortbildungen und Fachliteratur
- auf unserer Jahrestagung treffen sich bundesweit tätige Soziotherapeuten:innen für einen fachlichen Austausch
- ihre Mitarbeit in diversen Arbeitsgruppen ist herzlich willkommen
- Als Mitglied profitieren Sie von beruflicher Unterstützung, Weiterbildungsmöglichkeiten und einem Netzwerk von Fachleuten. Verbandsmitglieder:innen erhalten außerdem rechtliche Unterstützung bei Grundsatzfragen, sowie Hilfe bei Fragen zur Abrechnung und Verwaltung. Wir arbeiten mit einem Softwareentwickler zusammen, der für unsere Mitglieder besondere Konditionen bereitstellt
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Ihre zukünftige Tätigkeit als Soziotherapeut:in gerne zur Verfügung!
Die Mitgliedschaft im Bundesverband Soziotherapie steht grundsätzlich jedem frei. Laut Satzung entscheidet der Vorstand über die Aufnahme. Füllen Sie bitte unser Antragsformular aus und bewerben Sie sich bei uns.
Wenn Sie bereits Leistungsanbieter:in sind, dann können sie sich anschließend einen Account für den internen Mitgliederbereich anlegen, ein Profilbild und Informationen hochladen, die Sie und ihr Unternehmen präsentieren.
Wenn Sie noch keine Anerkennung als Soziotherpeut:in haben und sich durch uns dabei helfen lassen wollen, dann müssen Sie ebenfalls Mitglied werden. Wir erstellen Eignungsgutachten ausschließlich für Mitglieder.
Die Mitgliedschaft steht allen Interessierten offen. Schritte:
- Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es ein.
- Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
- Nach Zahlung des Jahresbeitrags erhalten Sie Zugang zum internen Mitgliederbereich.
Mitglieder können sich mit einem Profil präsentieren, an Fachtreffen teilnehmen und vom Netzwerk des Verbands profitieren.
Um als ambulanter Soziotherapeut oder Soziotherapeutin zugelassen zu werden, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst mit uns in Verbindung zu setzen. Unser Bundesverband bietet Ihnen umfassende Beratung zu den aktuellen Anforderungen und Gepflogenheiten, die je nach Bundesland variieren können. Jeder Interessierte hat die Möglichkeit, Mitglied in unserem Verband zu werden und von den vielfältigen Vorteilen zu profitieren.
Leider zeigt sich bundesweit eine weiterhin zurückhaltende Zulassungsbereitschaft seitens der Krankenkassen, insbesondere wenn die veralteten Zulassungsvoraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind. Dabei wurde die Leistung der Soziotherapie bereits im Jahr 2002 gesetzlich eingeführt, mit dem Ziel, die Versorgungsstrukturen deutlich auszubauen. Doch auch 20 Jahre später besteht vielerorts eine eklatante Unterversorgung mit ambulanter Soziotherapie.
Unser Bundesverband steht Ihnen deutschlandweit bei Zulassungsfragen und Herausforderungen zur Seite. Für unsere Mitglieder erstellen wir Gutachten zur individuellen Eignung als Soziotherapeut:in und übernehmen bei Bedarf Verhandlungen mit den Krankenkassen. Angehende Leistungserbringer:innen müssen ihren Antrag beim jeweiligen Krankenkassenverband des Bundeslandes einreichen. Ein erfolgreiches Beispiel für unsere Arbeit ist Nordrhein-Westfalen, wo unser Verband einen umfassenden Rahmenvertrag mit den Krankenkassen abgeschlossen hat und die Zulassung neuer Leistungserbringer;innen maßgeblich mitgestaltet.
Grundsätzlich können Fachkräfte aus den Bereichen Sozialarbeit, Sozialpädagogik sowie Fachkrankenpflege für Psychiatrie die Anerkennung als Soziotherapeut/in anstreben. Einige Bundesländer bieten zudem alternative Regelungen. Voraussetzung ist jedoch immer eine fundierte berufliche Qualifikation sowie eine mindestens dreijährige psychiatrische Berufserfahrung. Darüber hinaus fordern die Krankenkassen folgende Nachweise:
- Fundierte Kenntnisse psychiatrischer Krankheitsbilder und praktische Erfahrung in der Behandlung schwer psychisch kranker Menschen.
- Erfahrung in handlungsorientierten Therapieverfahren sowie in der Gruppenarbeit.
- Kenntnisse des Sozialleistungssystems einschließlich relevanter rechtlicher Grundlagen.
- Expertise im Bereich ambulanter Soziotherapie, einschließlich Betreuungsplanung und Dokumentation.
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
- Integration in ein gemeindepsychiatrisches Netzwerk.
- Nachweis geeigneter Räumlichkeiten.
- Einhaltung von Datenschutz und Berufsgeheimnissen bei der Dokumentation.
- Ein aktuelles Führungszeugnis.
Ein weiterführender Link: zu den „Allgemeinen Anforderungen an Leistungserbringer der Soziotherapie“ informiert über die allgemeinen Zulassungskriterien, doch in den einzelnen Bundesländern gibt es teilweise unterschiedliche oder abgeänderte Anforderungen.
Unser Berufsverband hält die Einschränkung auf nur wenige Berufsgruppen für nicht mehr zeitgemäß. Angesichts neuer Ausbildungswege und Qualifikationen setzen wir uns für eine Öffnung der Zugangswege ein, solange die Qualität gewährleistet bleibt. Essenziell bleibt jedoch eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Umgang mit psychisch erkrankten Menschen, denn Berufsanfänger sind für die anspruchsvolle Arbeit in der Soziotherapie nicht geeignet.
Für weitere Informationen oder direkte Unterstützung bei der Zulassung können Sie sich jederzeit an unseren Ansprechpartner Herrn Wessling unter info@soziotherapie.eu wenden.




