FAQs: Soziotherapie für Betroffene & Angehörige
Unterstützung im Alltag & Informationen zur Beantragung
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Soziotherapie – speziell für Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörige. Die FAQs geben Ihnen einen verständlichen Überblick zu Voraussetzungen, Ablauf, Kosten und Vorteilen.
Was erwartet Sie?
Die FAQ-Seite informiert über:
- Grundlagen & Ziele der Soziotherapie
- Wer hat Anspruch und welche Voraussetzungen gelten
- Ablauf der Beantragung bei Arzt und Krankenkasse
- Unterstützungsleistungen im Alltag (z. B. Arztbesuche, Krisenbegleitung)
- Kosten & Zuzahlungen
- Vorteile für Betroffene und Angehörige
- Rolle des Bundesverbands Soziotherapie
Die Informationen helfen Ihnen, Soziotherapie besser zu verstehen, Chancen für Betroffene zu erkennen und als Angehörige unterstützend mitzuwirken.
Fragen & Antworten
Soziotherapie ist speziell für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen wie:
- Psychosen
- Bipolaren/Affektiven Störungen
- Wiederkehrenden psychischen Störungen, die eine Behandlung erschweren
Voraussetzung: Betroffene haben Schwierigkeiten, medizinische oder therapeutische Maßnahmen selbstständig umzusetzen.
In manchen Fällen können auch andere ambulante Unterstützungsangebote helfen, z. B.:
- Eingliederungshilfe
- Sozialpsychiatrische Dienste
- Selbsthilfegruppen
- Ambulante psychiatrische Pflege
Während eines stationären Aufenthalts ist eine Abrechnung von Soziotherapie in der Regel nicht möglich. Ausnahmen bestehen im Rahmen des Entlassmanagements, um die ambulante Weiterbehandlung nahtlos zu planen.
- Motivation und Anleitung: Unterstützung bei der Wahrnehmung medizinischer und therapeutischer Maßnahmen.
- Alltagsbewältigung: Hilfe bei Arztbesuchen, Behördengängen oder anderen Herausforderungen.
- Krisenbewältigung: Begleitung in schwierigen Lebensphasen.
- Vernetzung: Unterstützung beim Aufbau sozialer Kontakte und der Nutzung vorhandener Hilfsangebote
Soziotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen unterstützt. Sie hilft Betroffenen, medizinische und therapeutische Maßnahmen wahrzunehmen und den Alltag besser zu bewältigen.
Ziele sind:
- Förderung einer selbstbestimmten Lebensführung.
- Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags.
- Vermeidung oder Verkürzung von Klinikaufenthalten.
- Zugang zu medizinischen und therapeutischen Leistungen.
Nach Abschluss der maximalen Stundenanzahl oder nach Erreichen der Ziele wird der Behandlungsplan gemeinsam mit dem Soziotherapeut/der Soziotherapeutin und dem behandelnden Arzt/Ärztin evaluiert. Eine Verlängerung ist möglich, wenn der Bedarf weiterhin besteht und die Krankenkasse zustimmt.
- Alltagsstrukturierung: Unterstützung bei der Organisation von Terminen und Aufgaben.
- Therapieunterstützung: Motivation und Begleitung zur Wahrnehmung medizinischer und therapeutischer Maßnahmen.
- Krisenintervention: Hilfe in belastenden Lebenssituationen.
- Soziale Integration: Förderung von Kontakten und Unterstützung bei der Nutzung von Hilfsangeboten.
- Koordination: Lotsenfunktion, Anregung und Abstimmung von unterschiedlichen Leistungen. Unterstützung beim Zugang zu unterschiedlichen Leistungen.
- Die Zusammenarbeit mit der Soziotherapeutin ist freiwillig.
- Es ist wichtig, die Privatsphäre des Betroffenen zu respektieren.
- Seien Sie geduldig, da der Prozess der Soziotherapie oft Zeit benötigt.
Falls die Krankenkasse die Verordnung ablehnt:
- Legen Sie Widerspruch ein. Dabei kann der/die Soziotherapeut:in oder der/die behandelnde Arzt/Ärztin unterstützen.
- Bitten Sie um eine Stellungnahme Ihres Arztes/Ihrer Ärztin oder Therapeut:in.
- Wenden Sie sich an den Medizinischen Dienst oder einen Patientenberatungsdienst.
Der Bundesverband Soziotherapie e.V. fördert die Qualität der Soziotherapie und setzt sich für die Interessen von Betroffenen, Angehörigen und Soziotherapeut*innen ein. Er bietet Informationen, Beratungen und unterstützt bei der Klärung von Fragen.
- Eine diagnostizierte schwere psychische Erkrankung.
- Schwierigkeiten, medizinische oder therapeutische Maßnahmen selbstständig wahrzunehmen.
- Bereitschaft, mit der Soziotherapeutin und dem behandelnden Arzt zusammenzuarbeiten.
- Entlastung im Alltag, da eine professionelle Begleitung die Unterstützung übernimmt.
- Sicherheit, dass der Angehörige auch in schwierigen Lebenssituationen gut begleitet wird.
- Förderung der Stabilität und Selbstständigkeit des Betroffenen.
- Information über Hilfen für Angehörige, z.B. Angehörigegruppen
- Unterstützung bei der Organisation des Alltags.
- Verbesserung der Selbstständigkeit und Lebensqualität.
- Begleitung in Krisensituationen.
- Förderung der sozialen Integration.
- Hilfe beim Zugang zu notwendigen medizinischen und therapeutischen Leistungen.
Soziotherapie richtet sich an Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, wie:
- Schizophrenien.
- Bipolaren oder affektiven Störungen z. B. schwere Depressionen.
- Wiederkehrenden psychischen Störungen, die die Behandlung erschweren.
Voraussetzung: Betroffene haben Schwierigkeiten, notwendige medizinische oder therapeutische Maßnahmen eigenständig umzusetzen.
Die Kosten für Soziotherapie werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen.
Zuzahlung: Betroffene leisten einen Eigenanteil von 10 % der Kosten (mindestens 5 €, maximal 10 € pro Verordnung). Eine Zuzahlungsbefreiung ist bei geringem Einkommen möglich.
- Verordnung durch die Ärztin oder den Arzt: Eine Fachärztin/ein Facharzt für Psychiatrie oder ein vergleichbar qualifizierter Arzt/Ärztin sowie Psychotherapeut/Psychotherapeutin stellt eine Verordnung aus.
- Genehmigung durch die Krankenkasse: Die Krankenkasse prüft die Verordnung und übernimmt die Kosten.
- Erstellung eines Therapieplans: Gemeinsam mit dem der Soziotherapeutin wird ein individueller Plan entwickelt.
- Beginn der Unterstützung: Der die Soziotherapeutin begleitet Betroffene entsprechend des vereinbarten Plans.
- Verordnung: Ein Facharzt für Psychiatrie oder ein Psychotherapeut stellt eine Verordnung aus.
- Genehmigung: Die Krankenkasse prüft die Verordnung und übernimmt die Kosten.
- Therapieplanung: Gemeinsam mit der Soziotherapeutin wird ein individueller Plan erstellt.
- Durchführung: Die Soziotherapeutin begleitet Betroffene bei der Umsetzung des Plans.
- Ermutigen Sie den Betroffenen, mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt über Soziotherapie zu sprechen.
- Unterstützen Sie bei der Kommunikation mit der Krankenkasse und organisatorischen Fragen.
- Geben Sie der Soziotherapeutin oder dem Soziotherapeut Einblicke in die Alltagssituation des Betroffenen (wenn gewünscht).
Soziotherapie ist auf maximal 120 Stunden innerhalb von drei Jahren begrenzt. Die genaue Dauer richtet sich nach dem individuellen Bedarf und wird im Therapieplan festgelegt.
- Der behandelnde Facharzt/Fachärztin oder Psychotherapeut/Psychotherapeutin stellt eine Verordnung aus.
- Die Verordnung wird bei der Krankenkasse eingereicht, die diese prüft und genehmigt.
- Nach der Genehmigung beginnt die Zusammenarbeit mit einer Soziotherapeutin/einem Soziotherapeut.



