FAQs: Angehende Soziotherapeuten
Informationen für Interessierte & Berufseinsteiger
Diese Seite beantwortet die wichtigsten Fragen für alle, die Soziotherapeut*in werden möchten oder sich über Qualifikationen, Anerkennung und berufliche Möglichkeiten informieren wollen. Die FAQs bieten praxisnahe Hinweise zu Voraussetzungen, Ausbildungshintergrund und zum Weg in die Selbstständigkeit.
Was erwartet Sie?
In den folgenden FAQs finden Sie Informationen zu:
- Zugangsvoraussetzungen & Berufsgruppen
- Anerkennungsprozess und Dauer
- Erforderliche Berufserfahrung & Kenntnisse
- Selbstständigkeit als Soziotherapeut*in
- Rolle und Unterstützung des Bundesverbands
- Mitgliedschaft & Vorteile
- Kosten & Jahresbeitrag
Diese Übersicht richtet sich an Interessierte, Berufseinsteiger und Fachkräfte, die Soziotherapeut*in werden möchten oder bereits überlegen, den nächsten Schritt zur Anerkennung zu gehen.
Fragen & Antworten
Ja, es gibt verschiedene Netzwerke:
- Der Bundesverband Soziotherapie e.V. bietet Unterstützung, Weiterbildung und Beratung.
- Regionale Berufsverbände fördern den Austausch und stellen Ressourcen bereit.
Ja, eine Berufshaftpflichtversicherung ist zwingend erforderlich. Sie schützt Sie vor möglichen Ansprüchen, die aus Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können, wie z. B.:
- Fehler bei der Betreuung von Betroffenen.
- Schäden, die während Ihrer Arbeit auftreten.
Eine Selbstständigkeit als Soziotherapeut:in ist möglich und kann eine attraktive Option sein. Sie erfordert jedoch die Erfüllung der formalen Qualifikationen, den Abschluss eines Vertrages mit den Krankenkassen sowie die Berücksichtigung rechtlicher und organisatorischer Aspekte. Unser Verband unterstützt seine Mitglieder auch bei der Gründung einer Praxis und bei Fragen zur Verhandlung und Vertragsgestaltung mit den Krankenkassen.
Weitere Punkte die Sie bei einer Selbstständigkeit berücksichtigen möchten:
- Soziotherapie ist keine gewerbliche Tätigkeit, sondern fällt unter die freiberufliche Tätigkeit. Sie müssen dies entsprechend beim Finanzamt anmelden.
- Sie benötigen eine Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (z. B. BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege).
- Eine Berufshaftpflichtversicherung ist notwendig, um sich gegen mögliche Schadensersatzansprüche abzusichern.
- Sie müssen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Soziotherapie-Richtlinien kennen und befolgen.
- Sie benötigen eine IK-Nummer, die Sie vorab bei der ARGE IK beantragen müssen, und sie müssen sich vorab über die Kosten für Büro, Versicherungen, Fortbildungen und ggf. Personal im Klaren sein.
- Sie sollten in ihrem Bezirk oder Ihrer Stadt ein breites Netzwerk aus Ärzt:innen, Kliniken, Therapeut:innen und Psychotherapeut:innen haben und das Hilfesystem ihrer Region bestens kennen.
Das wichtigste zuletzt:
Die Vergütung ist von Bundesland zu Bundesland absolut unterschiedlich, sogar innerhalb der einzelnen Bundesländer und Regionen gibt es Anbieter mit unterschiedlichen Verträgen und Leistungsvergütungen. Wir kämpfen seit mehreren Jahren für eine bessere Vergütung der Leistung und unterstützen unsere Mitglieder regelmäßig bei den jährlichen Vertragsverhandlungen! Die Vergütung in NRW liegt aktuell (2024) bei 74,62 EUR pro Leistungseinheit (60 Minuten), in Berlin sind es aktuell 66,57 EUR. Eine genaue Übersicht über die einzelnen Vergütungshöhen finden Sie hier—LINK
Auch wenn Sie sich nicht selbstständig machen wollen, kann eine Anerkennung als Soziotherapeut/in für Sie lohnenswert sein. Soziotherapeuten/innen werden in der Regel in den TVÖD 14, Stufe 5 – 6 eingestuft. Mit einer Anerkennung könnten Sie also bei Ihrem Arbeitgeber ein höheres Gehalt bekommen.
Während eines stationären Klinikaufenthalts ist eine Abrechnung ambulanter Soziotherapie nicht möglich. Gemäß § 37a SGB V soll die Soziotherapie Krankenhausaufenthalte vermeiden, verkürzen oder ersetzen, jedoch nicht parallel stattfinden.
Ausnahmen und Empfehlungen:
- Entlassmanagement: Es können Maßnahmen für die Weiterbehandlung geplant werden.
- Informeller Kontakt: Persönliche Gespräche können den Übergang erleichtern.
- Dokumentation: Halten Sie den Klinikaufenthalt in Ihrer Dokumentation fest und planen Sie nach der Entlassung gezielte Sitzungen zur Stabilisierung.
Während eines stationären Aufenthalts ist eine Abrechnung nicht möglich. Ausnahmen:
- Kontaktpflege im Rahmen des Entlassmanagements.
- Einzelne vorbereitende Sitzungen zur Stabilisierung.
Die Vergütung wird in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich gestaltet:
In Nordrhein-Westfalen hat der Bundesverband einen Rahmenvertrag mit dem Verband der Ersatzkassen (VdEK) und den Primärkassen gemäß § 132b SGB V geschlossen, der sowohl die Vergütung einer Soziotherapieeinheit als auch die Zulassung von Soziotherapeuten für die Mitglieder des Berufsverbandes verlässlich regelt. Das bedeutet, dass in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit besteht, mit allen Krankenkassen Soziotherapie zu erbringen und abzurechnen. Diese verlässliche Grundlage zeigt sich auch in der positiven Entwicklung der Zulassungszahlen der Leistungserbringer in Nordrhein-Westfalen, die bundesweit weit vorne liegen.
In anderen Bundesländern gibt es sehr individuelle und unterschiedliche Verträge, sowohl als Einzel- als auch Rahmenverträge.
So gibt es nach wie vor Bundesländer, die den Stundenpreis allein auf der Basis von 60 Minuten face-to-face-Einheiten vergüten, mit der Folge, dass eine wirtschaftliche Erbringung von Soziotherapie dort nur schwer möglich ist. Aus diesem Grund gibt es in vielen Bundesländern keine Leistungserbringer oder die zugelassenen Leistungserbringer für Soziotherapie haben ihre Tätigkeit eingestellt. Die Darstellung der Versorgungssituation für Soziotherapie von Seiten der Krankenkassen, so zum Beispiel in Baden-Württemberg, entspricht nicht der Wirklichkeit. Das tatsächliche Angebot ist dort weit niedriger als von den Krankenkassen behauptet.
Die Preise sind in den 16 Bundesländern sehr unterschiedlich und die Preisgestaltung ist nicht einfach erklärbar. Ohne Kontextwissen sind die Preise nicht nachvollziehbar oder vergleichbar. Zum Beispiel werden in Sachsen-Anhalt entsprechend der Soziotherapie-Richtlinie Leistungen nach § 37 a Abs. 2 wie zum Beispiel der Aufwand für die Erstellung des soziotherapeutischen Betreuungsplans vergütet. In vielen anderen Bundesländern werden die Leistungen nach § 37 a Abs. 2 nicht vergütet oder pauschal abgegolten.
Auf den ersten Blick ist dies bei dem vereinbarten Vergütungssatz nicht erkennbar. Wichtig ist zum Bespiel zu wissen, ob Fahrzeiten oder Dokumentationszeiten auch erstattungsfähig sind.
Wer sich informieren möchte, welche Vertragssituation und Vergütung es in seinem Bundesland aktuell gibt, aber auch wie das Zulassungsverfahren dort ist, kann sich gerne an den Bundesverband wenden.
Der Zweck des Bundesverbandes Soziotherapie e.V. ist die Förderung der psychiatrischen Versorgung. Unsere Ziele verwirklichen wir insbesondere durch die Verbreitung von Informationen, der fachlichen Qualifizierung und der Erarbeitung von Qualitätsstandards in der ambulanten Soziotherapie sowie durch Information der (Fach–)Öffentlichkeit, der Förderung von Weiterbildungen oder dem interdisziplinären Austausch. Der Verband setzt sich also aktiv für die Qualitätssicherung in der Soziotherapie ein, indem er den bundesweiten Austausch von Leistungsanbietern fördert. Er arbeitet mit Fachgesellschaften und politischen Gremien zusammen, um die beruflichen Standards zu stärken und die Soziotherapie als wichtigen Teil der psychosozialen Versorgung weiter auszubauen.
Wir wollen ambulante psychiatrische Behandlung verbessern, fördern und ausbauen und engagieren und für bessere Rahmenbedingungen in der ambulanten Soziotherapie. Dabei setzen wir uns für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ein, klären Patienten und Versicherte auf und bieten Informationen für Interessierte, Betroffene, Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen. Wir unterstützen als Bundesverband alle tätigen Soziotherapeuten:innen fachlich, helfen aktiv bei Vergütungsfragen und Verhandlungen mit den Krankenkassen sowie bei der Zulassung als Soziotherapeut:in. Unser Bundesverband wird von allen Krankenkassen als Partner für Verhandlungen und fachlichen Austausch anerkannt.
Der Bundesverband Soziotherapie e.V. verfolgt das Ziel, die psychiatrische Versorgung in Deutschland zu fördern und auszubauen. Ziele und Leistungen sind:
- Verbreitung von Informationen und Qualifizierungsmaßnahmen.
- Entwicklung und Sicherung von Qualitätsstandards in der ambulanten Soziotherapie.
- Unterstützung der Mitglieder bei Vergütungsverhandlungen und Anerkennungsverfahren.
- Förderung des interdisziplinären Austauschs zwischen Soziotherapeut:innen, Fachgesellschaften und politischen Gremien.
Wenn Sie keinen Abschluss in den für Soziotherapie qualifizierenden Berufen (wie Sozialarbeit, Psychologie, Ergotherapie oder Pflege) haben, ist der Einstieg als Soziotherapeut:in schwierig, da die gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation und Berufserfahrung sehr spezifisch sind.
Die Anforderungen für Soziotherapie sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und § 37a SGB V festgelegt: siehe LINK „Allgemeine Anforderungen an Leistungserbringer.pdf (Berlin als Beispiel). Ohne die dort beschriebenen Qualifikationen können Sie grundsätzlich nicht als Soziotherapeut:in zugelassen werden.
Unser Bundesverband Soziotherapie e.V. kann Ihnen, nach genauer Prüfung ihrer fachlichen Eignung, jedoch ein Eignungsgutachten ausstellen, auch wenn Sie nicht 100% alle Anforderungen erfüllen. Außerdem unterstützen wir Sie bei ihrer Anerkennung vom ersten bis zum letzen Schritt. Dafür müssen Sie jedoch zunächst ein ordentliches Mitglied werden.
- Abrechnung mit Krankenkassen: Fehler können zu Rückforderungen führen.
- Genehmigungsverfahren: Regionale Unterschiede und hohe Anforderungen machen das Verfahren zeitaufwendig.
- Vergütung: Die Sätze sind oft knapp kalkuliert. Eine wirtschaftliche Planung ist wichtig.
- Zeitmanagement: Zwischen Therapie, Dokumentation und Fortbildung bleibt wenig Spielraum.
- Exakte Abrechnung nach Vorgaben der Krankenkassen.
- Zeitaufwendige Genehmigungsverfahren.
- Regionale Unterschiede bei Vergütungssätzen.
- Notwendigkeit, ein starkes Netzwerk aufzubauen.
Um als freiberufliche Soziotherapeut:innen tätig zu sein, benötigen sie:
- Einen anerkannten Abschluss (z. B. Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Psychologie, Fachpflege Psychiatrie).
- Eine Zulassung gemäß § 37a SGB V durch die Krankenkassen.
- Nachweis praktischer Erfahrung im Umgang mit psychisch erkrankten Menschen.
- Fähigkeiten zur Dokumentation und Berichterstattung.
- Eine angemessene Infrastruktur (z. B. Büroausstattung, DSGVO-konforme Datenverarbeitung).
Der Bundesverband Soziotherapie e.V. will ganz bewusst eine ehrenamtliche Organisation bleiben, in der sich die Beratung im Rahmen gegenseitiger Unterstützung vollzieht. Jedes Mitglied ist eingeladen sich aktiv und beratend in unserer Arbeit zu beteiligen. Unser Jahresmitgliedsbeitrag beträgt aktuell 75,00 Euro.
Ihre Vorteile als Mitglied:
- Unterstützung unserer Mitglieder bei den jährlichen Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen
- fachliche Hilfe und finanzielle Unterstützung bei Schiedsverfahren mit den Krankenkassenverbänden
- Beratung bei fachlichen Fragen im Alltag der Soziotherapiepraxis
- mit einem Eignungsgutachten helfen wir “neuen Anwerbern:innen” beim Weg von der Zulassung bis zur Gründung einer eigenen Praxis
- sie können als Leistungsanbieter:in auf unserer Webseite benannt werden und entsprechend präsentieren
- wir bieten kollegialen Austausch, über Foren und Chats bezüglich fachlicher Fragen
- in unserem internen Mitgliederbereich teilen wir Dokumente aus dem Praxisalltag, wie Dokumentationsbögen, Datenschutzerklärungen, Widerspruchsschreiben, Anträge und vieles mehr sowie Fortbildungen und Fachliteratur
- auf unserer Jahrestagung treffen sich bundesweit tätige Soziotherapeuten:innen für einen fachlichen Austausch
- ihre Mitarbeit in diversen Arbeitsgruppen ist herzlich willkommen
- Als Mitglied profitieren Sie von beruflicher Unterstützung, Weiterbildungsmöglichkeiten und einem Netzwerk von Fachleuten. Verbandsmitglieder:innen erhalten außerdem rechtliche Unterstützung bei Grundsatzfragen, sowie Hilfe bei Fragen zur Abrechnung und Verwaltung. Wir arbeiten mit einem Softwareentwickler zusammen, der für unsere Mitglieder besondere Konditionen bereitstellt
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Ihre zukünftige Tätigkeit als Soziotherapeut:in gerne zur Verfügung!
Soziotherapie bietet Betroffenen wertvolle Unterstützung, indem sie:
- Die Teilnahme an medizinischen und therapeutischen Behandlungen erleichtert.
- Die Selbstständigkeit in Alltag und Gesundheit fördert.
- Die Integration in die Gesellschaft und das soziale Leben unterstützt.
- Bei der Bewältigung von Krisen hilft, wenn Herausforderungen auftreten.
Es gibt von den Krankenkassenverbänden bundesweit klare Anforderungen an die Qualifikation und Berufserfahrung, um in diesem Bereich tätig werden zu dürfen:
Grundqualifikation: Angehörige folgender Berufsgruppen können Soziotherapie ausüben:
- Sozialarbeiter:innen/Sozialpädagog:innen mit staatlich anerkanntem Abschluss (Diplom, Bachelor, Master).
- Psycholog:innen mit staatlich anerkanntem Abschluss.
- (Sonderregelung in Berlin) Ergotherapeu:innen mit staatlich anerkanntem Abschluss sowie einer Weiterbildung im Bereich Psychiatrie.
- Fachkrankenpfleger:innen für Psychiatrie oder Gesundheits- und Krankenpflegekräfte mit psychiatrischer Weiterbildung oder Studium
Berufserfahrung:
Eine mindestens dreijährige Berufspraxis in der psychiatrischen Versorgung ist erforderlich. Diese muss in spezifischen Einrichtungen wie psychiatrischen Kliniken, Tageskliniken oder Institutsambulanzen oder auch im staatlichen Hilfesystem für psychisch Erkrankte, der Eingliederungshilfe, absolviert worden sein. Zur Eingliederungshilfe zählen beispielsweise: Tagesstätten / Beschäftigungstagesstätten, Kontakt- und Beratungsstellen, Therapeutische Wohngemeinschaften, Betreutes Einzelwohnen (BEW) oder Einzelfallhilfe, also ambulante Hilfen für psychisch erkrankte Menschen (diese Leistungen sind in jedem Bundesland eigenständig und unterschiedlich benannt). Berufsanfänger haben in der Soziotherapie nichts zu suchen.
Weiterbildungen:
Es gibt Weiterbildungen oder Zusatzqualifikationen im Bereich Soziotherapie, die die spezifischen Anforderungen der Tätigkeit vertiefen können.Es gibt Anbieter, die eine Fortbildung „Soziotherapie“ für teures Geld anbieten, diese schaffen einen guten Überblick, berechtigen jedoch nicht zur Abrechnung oder Anerkennung. Man muss beim Antrag auf Anerkennung als Soziotherapeut/in dem Krankenkassenverband theoretische und praktische Erfahrungen im Umgang mit psychischen Erkrankungen nachweisen können. Die Weiterbildungen sind in der Regel nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie müssen jedoch aus Bereichen der Sozialgesetzbücher sein, wie z.B. Rechtsfortbildungen zu den einzelnen SGB oder auch Fortbildungen aus dem Bereich „Persönliches Budget“.
Kenntnisse:
Soziotherapeuten benötigen fundiertes Wissen über psychiatrische Erkrankungen, therapeutische Verfahren sowie praktische Erfahrung in der Arbeit mit schwer psychisch Kranken. Diese praktischen und theoretischen Kenntnisse müssen bei der Anerkennung explizit und detailliert nachgewiesen werden. Wenn man als Beispiel mehrere Jahre als Sozialarbeiter/in bei einem Träger der Eingliederungshilfe gearbeitet hat, dann kann man damit seine praktischen Kenntnisse im Umgang mittels Arbeitszeugnis nachweisen. Wichtig ist dabei jedoch, dass im Arbeitszeugnis genau enthalten ist, mit welchen spezifischen Diagnosen man während seiner Arbeit in Kontakt war.
Fazit
Um Soziotherapeut/in zu werden, sollte man einen der benannten grundständigen Berufe erlernt oder studiert haben und mehrere Arbeitsjahre stationär in einer Klinik oder im ambulanten Bereich mit psychisch erkrankten Menschen zu tun gehabt haben. Anfänger haben in der Soziotherapie nicht zu suchen. Ein direkter Studiengang oder eine Ausbildung speziell für Soziotherapie existiert derzeit nicht. Bei der Anerkennung muss man dem zuständigen Krankenkassenverband detailliert und genau darlegen, welche einschlägigen Fortbildungen und Zusatzqualifikationen und welche konkreten praktischen und theoretischen Kenntnisse man mit dem Klientel hat.
Es ist wichtig, sich regelmäßig fortzubilden, um die Qualität der Soziotherapie sicherzustellen. Themen und Anbieter umfassen:
- Themenbereiche: Gesprächsführung, Krisenintervention, rechtliche Aspekte (z. B. Sozialgesetzbücher, PsychKG).
- Anbieter: Fachverbände, regionale Bildungsträger, Weiterbildungseinrichtungen.
Fortbildungen tragen zur fachlichen Kompetenz bei und helfen, Betroffene gezielter zu unterstützen.
Die Mitgliedschaft im Bundesverband Soziotherapie steht grundsätzlich jedem frei. Laut Satzung entscheidet der Vorstand über die Aufnahme. Füllen Sie bitte unser Antragsformular aus und bewerben Sie sich bei uns.
Wenn Sie bereits Leistungsanbieter:in sind, dann können sie sich anschließend einen Account für den internen Mitgliederbereich anlegen, ein Profilbild und Informationen hochladen, die Sie und ihr Unternehmen präsentieren.
Wenn Sie noch keine Anerkennung als Soziotherpeut:in haben und sich durch uns dabei helfen lassen wollen, dann müssen Sie ebenfalls Mitglied werden. Wir erstellen Eignungsgutachten ausschließlich für Mitglieder.
Die Mitgliedschaft steht allen Interessierten offen. Schritte:
- Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es ein.
- Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
- Nach Zahlung des Jahresbeitrags erhalten Sie Zugang zum internen Mitgliederbereich.
Mitglieder können sich mit einem Profil präsentieren, an Fachtreffen teilnehmen und vom Netzwerk des Verbands profitieren.
Die Dauer des Prozesses zur Anerkennung als Soziotherapeut:in hängt von Ihrer individuellen Qualifikation und Berufserfahrung ab. Es lässt sich also nicht pauschal beantworten. Hier ist eine Übersicht über die typischen Schritte und den Zeitaufwand:
1. Grundausbildung in einem passenden Beruf. Dauer je nach Beruf:
- Sozialarbeit/Sozialpädagogik: Bachelor (3–4 Jahre), Master optional (zusätzlich 2 Jahre).
- Psychologie: Bachelor (3 Jahre), ggf. Master (zusätzlich 2 Jahre).
- Ergotherapie oder Pflege: Ausbildung oder Studium (2–3 Jahre).
2. Berufserfahrung in der Psychiatrie:
Erforderlich: Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der psychiatrischen Versorgung. Diese kann sowohl in einer stationären Einrichtung (z. B. psychiatrische Klinik), als auch im ambulanten Bereich (Eingliederungshilfesystem) absolviert werden.
3. Nachweis spezifischer Kenntnisse, dazu gehören:
- Kenntnisse der psychiatrischen Erkrankungen( Krankheitsbilder, Verlauf, Behandlungsmethoden)
- Kenntnisse und praktische Erfahrungen mit schwer psychisch Kranken, insbesondere im Hinblick
- auf deren Verhaltensweisen und Krisenfrühwarnzeichen
- Kenntnisse und Erfahrungen in koordinierender und begleitender Unterstützung und Gruppenarbeit
- Kenntnisse über komplexe, aktivierende und handlungsorientierte Methoden und Verfahren
- Kenntnisse in der Aufstellung und Umsetzung von soziotherapeutischen Betreuungsplänen
- Kenntnisse in der Formulierung von Therapiezielen
- Kenntnisse in der Dokumentation von Behandlungsverläufen
- Kenntnis des gemeindepsychiatrischen Verbundsystems
- Kenntnis des Sozialleistungssystems
- Kenntnisse in Rechtskunde, insbesondere im Hinblick auf die Betreuung von psychisch Kranken
4. Weiterbildung im Bereich Soziotherapie (optional):
Dauer: Weiterbildungen oder Zusatzqualifikationen im Bereich Soziotherapie können zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten dauern, abhängig vom Anbieter und Umfang.
Anbieter: Fachverbände oder Weiterbildungsinstitute, z. B. Kurse von Berufsverbänden oder regionalen Trägern. Hilfreich sind Weiterbildungen im SGB V, SGB IX, SGB II und III, SGB XII sowie einschlägige Rechtsfortbildungen zum Beispiel „PsychKG“ oder Persönliches Budget
5. Vertrag mit einer Krankenkasse
Sobald alle Anforderungen erfüllt sind, können Sie einen Vertrag als Leistungserbringer der Soziotherapie beantragen. Die Krankenkassen prüfen alle eingereichten Unterlagen genau oder lassen diese vom MDK prüfen.
Der gesamte Genehmigungsprozess kann mehrere Wochen bis Monate dauern, abhängig von der Prüfung durch die Krankenkasse oder die zuständigen Stellen. Meistens haben die Krankenkassen fehlende Kompetenzen zu bemängeln und betonen strengstens, dass nur hochspezialisierte Menschen mit weitgefächerten Kompetenzen als Soziotherapeut:in zugelassen werden können. Oft gibt es zunächst eine Ablehnung des Antrages. Man kann jedoch fehlende oder nicht ausreichend nachgewiesene Kompetenzen nachreichen und das Prüfungsverfahren erneut anstoßen.
Zusammenfassung
Der gesamte Prozess dauert für Personen mit einer passenden Grundausbildung und Berufserfahrung in der Psychiatrie etwa 6–8 Jahre.
Je nachdem wo Sie stehen, können Sie so einschätzen, wie lange es bei Ihnen dauern könnte. Wenn Sie ein Mensch mit einer passenden grundständigen Ausbildung / Studium sind, mehr als die geforderte Berufspraxis verfügen und verschiedene einschlägige Fortbildungen absolviert haben, dann kann der Genehmigungsprozess TROTZDEM bis zu einem Jahr andauern. Geduld ist also angebracht. Die Genehmigungsverfahren sind in den einzelnen Bundesländern ähnlich, jedoch in in manchen Fällen speziell und verschieden.
In NRW gibt es beispielsweise eine Besonderheit, hier obliegt es uns als Bundesverband eine Zulassung als Soziotherapeut/Soziotherapeutin zu prüfen und zu vergeben, anders als in allen anderen Bundesländern.
Werden Sie Mitglied im Bundesverband, wir helfen Ihnen, den Prozess für Ihre individuelle Situation weiter zu klären und unterstützen bei dem gesamten Prozess.
- Verordnung: Ein Facharzt stellt die Verordnung aus.
- Genehmigung: Die Krankenkasse prüft und genehmigt die Verordnung.
- Therapieplanung: Erstellung eines individuellen Therapieplans.
- Durchführung: Unterstützung bei Alltagsbewältigung, Krisenintervention, soziale Integration.
- Dokumentation: Erfassung aller Maßnahmen und regelmäßige Abstimmung.
Soziotherapie unterstützt Betroffene nicht nur bei der Wahrnehmung medizinischer Maßnahmen, sondern hilft auch:
- Das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu stärken.
- Die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.
- Die Erkrankung besser zu managen und den Alltag zu strukturieren.
Ob eine Rentenversicherungspflicht gemäß § 2 SGB VI besteht, wird von den zuständigen Stellen individuell geprüft. Die Entscheidungen fallen je nach Einzelfall unterschiedlich aus.
Es gibt keine grundständige Ausbildung oder ein spezifisches Studium, das direkt auf den Beruf des Soziotherapeuten/der Soziotherapeutin abzielt. Soziotherapeut/in wird man durch Anerkennung der Krankenkassen / Krankenkassenverbände als Leistungsanbieter mit Abschluss eines Vertrages als Leistungserbringer nach §37a SGB V. Mit Abschluss eines solchen Vertrages kann man die Leistungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen.
Um als ambulanter Soziotherapeut oder Soziotherapeutin zugelassen zu werden, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst mit uns in Verbindung zu setzen. Unser Bundesverband bietet Ihnen umfassende Beratung zu den aktuellen Anforderungen und Gepflogenheiten, die je nach Bundesland variieren können. Jeder Interessierte hat die Möglichkeit, Mitglied in unserem Verband zu werden und von den vielfältigen Vorteilen zu profitieren.
Leider zeigt sich bundesweit eine weiterhin zurückhaltende Zulassungsbereitschaft seitens der Krankenkassen, insbesondere wenn die veralteten Zulassungsvoraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind. Dabei wurde die Leistung der Soziotherapie bereits im Jahr 2002 gesetzlich eingeführt, mit dem Ziel, die Versorgungsstrukturen deutlich auszubauen. Doch auch 20 Jahre später besteht vielerorts eine eklatante Unterversorgung mit ambulanter Soziotherapie.
Unser Bundesverband steht Ihnen deutschlandweit bei Zulassungsfragen und Herausforderungen zur Seite. Für unsere Mitglieder erstellen wir Gutachten zur individuellen Eignung als Soziotherapeut:in und übernehmen bei Bedarf Verhandlungen mit den Krankenkassen. Angehende Leistungserbringer:innen müssen ihren Antrag beim jeweiligen Krankenkassenverband des Bundeslandes einreichen. Ein erfolgreiches Beispiel für unsere Arbeit ist Nordrhein-Westfalen, wo unser Verband einen umfassenden Rahmenvertrag mit den Krankenkassen abgeschlossen hat und die Zulassung neuer Leistungserbringer;innen maßgeblich mitgestaltet.
Grundsätzlich können Fachkräfte aus den Bereichen Sozialarbeit, Sozialpädagogik sowie Fachkrankenpflege für Psychiatrie die Anerkennung als Soziotherapeut/in anstreben. Einige Bundesländer bieten zudem alternative Regelungen. Voraussetzung ist jedoch immer eine fundierte berufliche Qualifikation sowie eine mindestens dreijährige psychiatrische Berufserfahrung. Darüber hinaus fordern die Krankenkassen folgende Nachweise:
- Fundierte Kenntnisse psychiatrischer Krankheitsbilder und praktische Erfahrung in der Behandlung schwer psychisch kranker Menschen.
- Erfahrung in handlungsorientierten Therapieverfahren sowie in der Gruppenarbeit.
- Kenntnisse des Sozialleistungssystems einschließlich relevanter rechtlicher Grundlagen.
- Expertise im Bereich ambulanter Soziotherapie, einschließlich Betreuungsplanung und Dokumentation.
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
- Integration in ein gemeindepsychiatrisches Netzwerk.
- Nachweis geeigneter Räumlichkeiten.
- Einhaltung von Datenschutz und Berufsgeheimnissen bei der Dokumentation.
- Ein aktuelles Führungszeugnis.
Ein weiterführender Link: zu den „Allgemeinen Anforderungen an Leistungserbringer der Soziotherapie“ informiert über die allgemeinen Zulassungskriterien, doch in den einzelnen Bundesländern gibt es teilweise unterschiedliche oder abgeänderte Anforderungen.
Unser Berufsverband hält die Einschränkung auf nur wenige Berufsgruppen für nicht mehr zeitgemäß. Angesichts neuer Ausbildungswege und Qualifikationen setzen wir uns für eine Öffnung der Zugangswege ein, solange die Qualität gewährleistet bleibt. Essenziell bleibt jedoch eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Umgang mit psychisch erkrankten Menschen, denn Berufsanfänger sind für die anspruchsvolle Arbeit in der Soziotherapie nicht geeignet.
Für weitere Informationen oder direkte Unterstützung bei der Zulassung können Sie sich jederzeit an unseren Ansprechpartner Herrn Wessling unter info@soziotherapie.eu wenden.



